Das papierlose Büro – durch ersetzendes Scannen möglich? – dokutar (2024)

Jeder Gewerbetreibende und auch Freiberufler müssen wichtige Geschäftsunterlagen entweder sechs oder zehn Jahre lang aufbewahren. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB), in der Abgabenordnung (AO) und in weiteren Gesetzen zu Arbeitsrecht, Produkthaftungsrecht und Sozialversicherungsrecht.

Je größer ein Unternehmen ist, umso mehr Unterlagen in Papierform fallen an. Großbetrieben steht in der Regel mehr Platz zur Verfügung, um ein Archiv für die Aktenablage einzurichten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dagegen stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl von Ordnern und Dokumentmappen sicher und übersichtlich unterzubringen.

Archive kosten Geld

Einzelunternehmer oder mittelständische Betriebe unterhalten aus Kostengründen häufig nur ein kleines Büro. Um die Geschäftsunterlagen der letzten zehn Jahre aufzubewahren, muss dennoch ein passender Platz gefunden werden. Die Unterlagen dürfen nicht feucht werden oder sogar schimmeln. Gleichzeitig müssen sie vor direkter Sonnenbestrahlung und zu grellem Licht geschützt werden. Die Papiere müssen zu Prüfzwecken lesbar sein, dürfen also nicht zerknüllt oder beschädigt werden. Um die Kosten für die dokumentengerechte Aufbewahrung zu reduzieren, entscheiden sich immer mehr Firmen für die digitale Aufbewahrung in einem Dokumentenmanagementsystem. Dazu wird das sogenannte ersetzende Scannen eingesetzt.

Was ist ersetzendes Scannen?

Ersetzendes Scannen ist die Digitalisierung der Buchhaltung eines Unternehmens. Wenn eine Firma eine Warenlieferung erhält, wird die Ware von einem Lieferschein begleitet. Anstatt den Lieferschein in einem Ordner abzuheften, scannt der Buchhalter den Beleg ein. Kurze Zeit später folgt die Rechnung für die gelieferte Ware. Die Rechnung wird ebenfalls eingescannt und per Überweisung bezahlt. Wenn die Überweisung per Onlinebanking erfolgt, liegen auch die Kontoauszüge in digitaler Form vor. Scannen und Aufbewahren erfolgen in digitaler Form über eine spezielle Software.

Neben den aktuellen Belegen kann ein Unternehmen auch sämtliche Altbestände digitalisieren. Dabei müssen aber einige technische Anforderungen beachtet werden. Außerdem dürfen nicht alle Belege in Papierform vernichtet werden.

Diese technischen Anforderungen müssen erfüllt sein

Um Unterlagen einzuscannen, muss ein Unternehmen über einen technisch einwandfreien Scanner verfügen. Dabei darf es sich auch um ein Multifunktionsgerät handeln, dass als Drucker, Faxgerät und Scanner genutzt wird. Das Gerät muss in der Lage sein, die eingescannten Belege in eine PDF-Datei oder eine Bilddatei, wie JPEG oder TIFF, umzuwandeln. Diese Dateien sind für die elektronische Archivierung der Unterlagen gut geeignet, weil sie nicht verändert werden können. Die eingescannten Belege müssen einwandfrei lesbar sein und originalgetreu abgebildet werden. Da moderne Scanner in der Regel diese Voraussetzungen erfüllen, verzichtet die Finanzverwaltung ausdrücklich auf eine Zertifizierung der Geräte.

So läuft ersetzendes Scannen ab

Damit die Finanzbehörden die eingescannten Unterlagen anerkennen, muss der gesamte Scanprozess dokumentiert werden. Dazu teilt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Dokument BSI TR 03138 Ersetzendes Scannen (Resiscan) den Prozess in diese Schritte auf:

  • Eingang des Dokuments
  • Dokumentenvorbereitung
  • Scannen
  • Nachbearbeitung
  • Integritätssicherung
  • Beweiswerterhaltende Aufbewahrung
Das papierlose Büro – durch ersetzendes Scannen möglich? – dokutar (2024)

FAQs

Was darf ersetzend gescannt werden? ›

Unter Ersetzendes Scannen versteht man die digitale Erfassung, Speicherung und Aufbewahrung von Dokumenten. So können beispielsweise papierbasierte Rechnungen durch einen Scan ersetzt werden. Das Original der Rechnung kann im Anschluss daran entsorgt werden.

Was darf man nicht digitalisieren? ›

Folgende Dokumente müssen weiterhin in Papierform aufbewahrt werden:
  • Eröffnungsbilanz.
  • Jahresabschlüsse.
  • Zollanmeldungen.
  • Notarverträge und Urkunden.
  • Unterlagen mit Original-Unterschriften.
  • Dokumente mit Wasserzeichen.

Können gescannte Dokumente vernichtet werden? ›

Werden Papierbelege eingescannt, dürfen sie künftig vernichtet werden, wenn die geforderte Organisationsanweisung des Scanvorgangs an sich existiert und außersteuerliche oder steuerliche Vorschriften dem nicht im Wege stehen.

Ist Scannen gleich digitalisieren? ›

Am Anfang einer Digitalisierung von Dokumenten steht das Scannen der Unterlagen. Idealerweise nutzt du dafür ein Gerät mit automatischem Einzug. Außerdem sollte der Scanner die Dateien an einen Laptop oder PC senden können. Alternativ kannst du Unterlagen auch mit dem Smartphone scannen.

Was darf nicht ersetzend gescannt werden? ›

Achtung! Nicht alle Dokumente dürfen nach dem Scannen auch vernichtet werden. Zum Beispiel gilt für Jahresabschlüsse, notariell beurkundete Dokumente oder Zollanmeldungen, dass diese im Original aufbewahrt werden müssen.

Was ist Ersetzendes Scannen? ›

Für die digitale Buchhaltung ist es jedoch notwendig, dass Belege und Dokumente auch digital vorliegen. Belege in Papierform müssen folglich umgewandelt werden. Dieser Prozess wird als ersetzendes Scannen bezeichnet.

Welche Dokumente darf ich digitalisieren? ›

Im Prinzip können alle Papierdokumente digitalisiert und elektronisch archiviert werden, d.h.:
  • Unterlagen der Buchhaltung,
  • Geschäftsberichte,
  • Jahresabschlüsse,
  • Kaufbelege,
  • Versicherungsunterlagen,
  • Rechnungen,
  • Verträge,
  • Personalakten,
Mar 22, 2023

Welche Dokumente darf man digitalisieren privat? ›

Grundsätzlich können alle Papierdokumente digitalisiert werden.
  • Buchhaltungsunterlagen.
  • Personalakten.
  • Rechnungen.
  • Kaufbelege.
  • Dokumentationen aller Art.
Apr 4, 2024

Was darf man alles digitalisieren? ›

Im Prinzip können alle Papierunterlagen digitalisiert und elektronisch archiviert werden, d.h.:
  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Jahresabschlüsse,
  • Kaufbelege,
  • Versicherungspolicen,
  • Rechnungen,
  • Verträge,
  • Personalakten,
  • Technische Unterlagen, usw.

Was muss länger als 10 Jahre aufbewahrt werden? ›

8. ABC der Aufbewahrungsfristen
SchriftgutAufbewahrungsfrist (Jahre)
Exportunterlagen10
Fahrtkostenerstattungsunterlagen10
Fehlermeldungen, Fehlerkorrekturanweisung bei EDV-Buchführung, wenn Buchungsbelege10
Frachtbriefe6
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Welche Unterlagen müssen trotz digitaler Aufbewahrung auch in Papierform aufbewahrt werden? ›

Es ist empfehlenswert, die wichtigsten Dokumente zunächst im Original, also in Papierform aufzubewahren. Dazu gehören befristete Arbeitsverträge, Aufhebungsverträge oder Kündigungsschreiben. Auch Arbeitsverträge mit nachträglichem Konkurrenzverbot sollten im Original aufbewahrt werden.

Kann man Belege auch digital aufbewahren? ›

Grundsätzlich ist es zulässig, wenn Rechnungen elektronisch aufbewahrt werden. Hierfür muss gewährleistet sein, dass die elektronische Rechnung denselben Inhalt des Original-Dokuments wiedergibt. Wer seine Rechnungen digitalisiert, muss sicherstellen, dass die Belege revisionssicher abgespeichert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Scannen und fotokopieren? ›

Das Scanbild bleibt solange im Drucker gespeichert, bis es ausgedruckt wird. In diesem Fall ist von Fotokopieren die Rede. Kurzum besteht das Fotokopieren aus zwei Vorgängen (scannen und drucken), während das Scannen selbst nur zum Digitalisieren und Abspeichern gedacht ist.

Was kostet die Digitalisierung von Akten? ›

PREISLISTE - AKTEN & DOKUMENTE DIGITALSIEREN
Wir scannen alle DIN-, Zwischen- und Überformate bis 145 x 300 cmSchwarz-Weiß-ScanFarbscan
Akten DIN A0 (84,1 x 118,9 cm)3,90 €4,90 €
Akten DIN A0 + (106,7 x 200 cm)6,90 €7,90 €
Jobpauschale: Jobpauschale pro Akte / Ordner: 5,00 €OCR: ab 0,05 € / Seite
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Warum sollte man digitalisieren? ›

Einer der Hauptvorteile der Digitalisierung ist die verbesserte Effizienz und Produktivität. Durch die Digitalisierung von Prozessen und die Automatisierung repetitiver Aufgaben können Unternehmen wertvolle Zeit und Ressourcen sparen, sodass Mitarbeiter sich auf andere Aktivitäten konzentrieren können.

Was ist beim scannen von Dokumenten zu beachten? ›

Ein Schrift-Dokument sollten Sie grundsätzlich in Schwarz-Weiß einscannen. Stellen Sie deswegen bei Ihren Optionen „Schwarz/Weiß“ (1 Bit) ein, damit unnötige Farbinformationen wegfallen. Dadurch reduziert sich auch der Speicherbedarf der Datei. Bei Bildern können Sie Graustufen oder Farbe wählen.

Was tun wenn man keinen Scanner hat? ›

Sie möchten ein Dokument, Bild oder Foto einscannen, haben aber keinen Scanner zur Hand? Das geht ganz einfach mit dem Smartphone! Sie können auch mehrere Seiten zu einem einzigen Dokument zusammenfassen und als PDF-Datei speichern.

Wie kann man ohne Scanner scannen? ›

Dokumente auf Android-Geräten digitalisieren

Um ein Dokument mit einem Android-Smartphone zu digitalisieren, brauchen Sie die „Google Drive App“. Öffnen Sie die Google Drive App auf Ihrem Smartphone. Tippen Sie auf das Plus-Symbol. Tippen Sie auf das Kamera-Symbol, um die Scanfunktion aufzurufen.

Kann man etwas einscannen und dann bearbeiten? ›

Öffne die gescannte PDF-Datei in Acrobat. Wähle im Menü Alle Tools die Option PDF bearbeiten. Acrobat wendet automatisch OCR auf ein Dokument an und konvertiert es in eine vollständig bearbeitbare PDF-Kopie. Wähle das Textelement, das du bearbeiten möchtest, und beginne mit der Eingabe.

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Author: Horacio Brakus JD

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Name: Horacio Brakus JD

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