Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Berufsgruppe auswählenLädt...Berufsgruppe auswählen
Digitale Belege – Begriffsklärung: Mit digitalen Belegen sind in der Regel digitalisierte Papierbelege gemeint. Um digitale Belege zu erhalten, scannt oder fotografiert das Unternehmen die Papierbelege und schickt sie über DATEV Unternehmen online in die DATEV-Cloud.
Die Kanzlei bucht in Kanzlei-Rechnungswesen mit Anbindung zu DATEV Unternehmen online. Digitale Belege werden am Bildschirm angezeigt und beim Buchen automatisch mit dem Buchungssatz verbunden. Durch die Verbindung von Buchungssatz und Beleg können auch später einfach per Mausklick digitale Belege zu den Buchungssätzen angezeigt werden.
Digitale Belege – Vorteile für Kanzlei und Unternehmen
Der Vorteil für steuerliche Beraterinnen und Berater: Durch das tagaktuelle Buchen lassen sich Lastspitzen in der Kanzlei vermeiden, zum Beispiel vor der Umsatzsteuervoranmeldung.
Der Vorteil für das Unternehmen: Die Papierbelege müssen nicht mehr sortiert und in die Steuerkanzlei gebracht werden.
Digitale Belege – Voraussetzungen
Digitale Belege lassen sich sehr einfach austauschen: Im Unternehmen werden neben einem Scanner und einem Internet-Zugang ein Vertrag für DATEV Unternehmen online sowie DATEV SmartLogin oder ein DATEV mIDentity mit SmartCard als Zugangsmedium gebraucht.
Die Steuerberaterin bzw. der Steuerberater benötigt einen Internet-Zugang, einen DATEV mIDentity mit SmartCard, das Programm Kanzlei-Rechnungswesen mit dem integrierten Modul Digitales Belegbuchen sowie DATEV Unternehmen online.